Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen

ALLGEMEINE VERTRAGS- UND REISEBEDINGUNGEN (AVRB)
TCTT, TIBET CULTURE & TREKKING TOUR GMBH

Besten Dank für das Vertrauen und Interesse, das Sie uns entgegenbringen. Bitte lesen Sie die «Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen» (AVRB) sorgfältig, denn es wird vorausgesetzt, dass Sie davon Kenntnis haben.
Die nachfolgenden Bestimmungen regeln das Verhältnis zwischen Ihnen als ReiseteilnehmerIn und Tibet Culture & Trekking Tour GmbH (nachfolgend TCTT genannt) als Reiseveranstalter. Diese Vertragsbedingungen gelten auch für die Veranstaltermarken Dreams of India, Pagoda Tours, zugreisen.ch und Photo Journeys von TCTT.

1. Wann kommt ein Reisevertrag zwischen Tibet Culture & Trekking Tour GmbH (TCTT) und Ihnen als Reiseteilnehmer/-in zustande
Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telephonischen oder persönlichen Anmeldung in einem von uns autorisierten Reisebüro oder direkt bei TCTT kommt zwischen Ihnen und TCTT ein Vertrag zustande. Die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen sind ein integrierter Bestandteil dieses Vertrages. Wird bei TCTT eine Reise eines anderen Veranstalters gebucht, so schliessen Sie den Vertrag direkt mit diesem Veranstalter ab, so dass dessen Vertragsbestimmungen gelten. TCTT tritt in diesen Fällen nur als Vermittler auf.

2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1 Preise

Die Preise für Reisearrangements ersehen Sie aus den Prospekten, Preislisten oder Offerten. Wenn nicht anders erwähnt, verstehen sich die Preise pro Person in Schweizerfranken bei Unterkunft im Doppelzimmer. Der volle Reisepreis ist vor Antritt der Reise zu bezahlen und zwar wie folgt:
2.2 Anzahlung
Bei vorbehaltloser Annahme der Buchung Ihrer Reise ist eine Anzahlung von Fr. 800.- zu leisten. Falls die Anzahlung nicht gleichzeitig mit der Buchung erfolgt, ist der Betrag innerhalb 10 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig.
2.3 Restzahlung
Die Restzahlung hat spätestens 30 Tage vor Abreise bei TCTT einzutreffen.
2.4 Kurzfristige Buchung
Bei Buchungen weniger als 30 Tage vor Abreise ist der ganze Betrag sofort fällig.
2.5 Bearbeitungsgebühr für Privatreisen-Angebote
Wegen des grossen Mehraufwandes für die Bearbeitung von individuell erarbeiteten Reiseprogrammen wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 250.-- pro Angebot erhoben. Bei einer definitiven Buchung wird die Bearbeitungsgebühr zu dem Reisepreis voll angerechnet. Sollte nicht gebucht werden, wird die Bearbeitungsgebühr nicht zurückerstattet.
2.6 Zahlungsverzug
Erfolgen die Zahlungen nicht fristgerecht, so kann TCTT die Reiseleistung verweigern und die Annullationskosten gemäss Ziffer 5 geltend machen.

3. Wann kann eine Reise durch TCTT abgesagt werden
3.1 Mindestteilnehmerzahl

Bei Nichterreichen der in der Ausschreibung festgelegten Mindestteilnehmerzahl kann TCTT die Reise bis 15 Tage vor Reisebeginn absagen. Sollte schon früher ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, wird TCTT Sie davon unterrichten. Bei einer Absage wegen nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl erhalten Sie den Reisepreis zurück. Weitere Leistungen durch TCTT sind ausgeschlossen.
3.2 Andere Gründe
Liegen Gründe vor, welche die Durchführung einer Reise verunmöglichen, wie höhere Gewalt (politische Unruhen, Streiks, Katastrophen usw.) oder Umstände, die zur Gefährdung von Leib und Leben führen können, kann eine Absage der Reise auch kurzfristig erfolgen. In diesen Fällen wird TCTT Ihnen den Reisepreis zurückerstatten. TCTT ist jedoch befugt, die gemachten Aufwendungen und bereits entstandenen Kosten in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.

4. Preis- und Programmänderungen
4.1 Preisänderungen

Alle von TCTT angebotenen Reisen sind mit einem grossen organisatorischen Aufwand verbunden und müssen weit im voraus organisiert und geplant werden. Deshalb kann es aus folgenden Gründen zu Preisänderungen kommen: nachträgliche Preiserhöhungen der Transport-unternehmen (z.B. Treibstoffzuschläge, neue Abgaben) neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren (z.B. Mehrwertsteuer, erhöhte Flughafentaxen) Wechsel-kursänderungen TCTT wird jedoch Preisänderungen spätestens bis 21 Tage vor dem vereinbarten Abreisedatum vornehmen. Wenn die Preiserhöhung mehr als 10% des ursprünglichen Reisepreises beträgt, so haben Sie das Recht, kostenlos vom Reisevertrag zurückzutreten. Ihre Mitteilung muss schriftlich und eingeschrieben, innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt unserer Information bei TCTT eintreffen.
4.2 Mehrkosten während der Reise
Mehrkosten verursacht durch unvorhergesehene Umstände, die ausserhalb der Kontrolle von TCTT liegen, sind durch die ReiseteilnehmerInnen zu tragen. Programmänderungen mit Mehrkosten von weniger als 10% des Reispreises können ohne vorherige Ankündigung durchführt werden. Diese Mehrkosten werden den ReiseteilnehmerInnen in jedem Fall in Rechung gestellt. Bei allen Änderungen steht immer die Sicherheit der ReiseteilnehmerInnen im Vordergrund.
4.3 Programmänderungen
TCTT behält sich, insbesondere auch in Ihrem Interesse vor, das Reiseprogramm oder einzelne Leistungen vor oder während der Reise (z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften oder Zeiten usw.) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände dies erfordern. Wird ein erheblicher Teil der vereinbarten Reise nicht erbracht, vergütet Ihnen TCTT die Differenz zwischen nicht erbrachter Leistung und dem Reisepreis, sofern TCTT gegenüber Drittparteien für diese Leistungen nicht belastet wird. Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

5. Änderungs- und Rücktrittsbestimmungen
5.1 Allgemeines

Wenn Sie eine Reise annullieren oder Änderungen, Umbuchungen der gebuchten Reise wünschen, so müssen Sie dies schriftlich oder persönlich TCTT mitteilen.
5.2 Annullationskosten
Wenn Sie eine Reise absagen (annullieren) wollen, so müssen Sie dies an TCTT mit einem eingeschriebenen Brief mitteilen. Massgebend für die Berechnung des Datums ist das Eintreffen Ihrer schriftlichen Erklärung. Die bereits erhaltenen Reisedokumentationen sind TCTT gleichzeitig zurückzugeben. Die Annullationskosten betragen Fr. 500.- pro Person (bzw. den Reisepreis, falls dieser weniger als Fr. 500.- beträgt). Zusätzlich verrechnet werden die von den Fluggesellschaften erhobenen Annullationskosten und weitere extern angefallene Kosten (z.B. Visagebühren, Versicherungsprämien etc.). Falls Sie die Reise weniger als 90 Tage vor Abreisedatum annullieren, werden die Annullationskosten in Prozent des Reisepreises verrechnet, jedoch mindestens die obgenannten Fr. 500.- und externen Kosten: 89-60 Tage vor Abreisedatum 20% des Reisepreises 59-30 Tage vor Abreisedatum 40% des Reisepreises 29-16 Tage vor Abreisedatum 60% des Reisepreises 15-1 Tag vor Abreisedatum 90% des Reisepreises am Abreisetag oder später 100% des Reisepreises Jeder Reiseteilnehmer, der sich nicht, zu spät oder ohne die notwendigen Reisedokumente zum Abflug einfindet, schuldet TCTT 100% des Reisepreises.
5.3 Besondere Annullationskosten
Die Annullationskosten reiner Flugreisen setzen sich aus den von der Fluggesellschaft erhobenen Annullationskosten und einer Bearbeitungsgebühr von Fr. 100.- pro Person zusammen. Die Annullationskosten für Reisen anderer Veranstalter (siehe Ziffer 1 Abs. 3) setzen sich aus deren Annullationskosten und einer Bearbeitungsgebühr von Fr. 250.- pro Person zusammen.
Spezielle Annullationsbedingungen können für Schiffs- & Zugreisen, sowie bei Reisen an bestimmten Daten gelten. Diese sind beim jeweiligen Angebot oder auf den Reisebestätigung vermerkt.
5.4 Annullationskostenversicherung
In Ihrem Interesse ist eine Annullationskostenversicherung obligatorisch. Verfügen Sie schon über eine solche, so ist bei der Anmeldung eine Kopie der Versicherungspolice beizulegen. Andernfalls kann eine Versicherung über TCTT abgeschlossen werden.

6. Vorzeitiger Abbruch der Reise durch den Teilnehmer
Sollten Sie die Reise aus irgendeinem Grund vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen TCTT den Reisepreis nicht zurückerstatten. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer SOS-Versicherung, die die Kosten einer unvorhergesehenen Rückreise (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod einer nahestehenden Person usw.) übernimmt.

7. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
TCTT weist in den jeweiligen Programmbeschreibungen auf die für Schweizer gültigen Einreisebestimmungen hin. Über die geltenden Einreisebestimmungen für Teilnehmer/innen anderer Staatsangehörigkeit informiert Sie TCTT oder das betreffende Konsulat. In der Person des Teilnehmers begründete persönliche Umstände (z.B. doppelte Staatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Pass) können dabei nicht berücksichtigt werden, sofern sie nicht ausdrücklich erwähnt wurden. Soweit TCTT seiner Hinweisungspflicht pflichtgemäss nachkommt, sind Sie für die Einhaltung der Einreise-, Visa-, Gesundheits- und Devisenbestimmungen selbst verantwortlich und verpflichtet, es sei denn, dass TCTT sich ausdrücklich zur Beschaffung etwaiger Visa, Bescheinigungen usw. verpflichtet hat. Sollten Sie wegen fehlender oder zu spät ausgestellter Dokumente die Reise nicht antreten können oder die Einreise verweigert werden, so müssen Sie dafür selbst aufkommen. Dieser Umstand entbindet Sie nicht vom Reisevertrag, mit der Ausnahme, dass ein Verschulden oder Versäumnis durch TCTT nachgewiesen werden kann.

8. Haftung von TCTT
Eine Haftung von TCTT für allfällige Schäden des Reiseteilnehmers sind ausgeschlossen, es sei denn, TCTT habe den Schaden absichtlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. TCTT haftet insbesondere nicht für Schäden, die auf das Verhalten, Handeln und/oder Unterlassung durch Hilfspersonal, Drittparteien von TCTT zurückzuführen sind.

9. Mitwirkungspflicht, Mängelanzeige
Die Reiseteilnehmerin / der Reiseteilnehmer ist verpflichtet bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen (Mängeln) alles zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden oder Beeinträchtigungen gering zu halten. Sollten Sie während der Reise Anlass zu Beanstandungen haben, so müssen diese unverzüglich der TCTT-Reiseleitung, der TCTT-Vertretung oder dem örtlichen Leistungsträger gemeldet werden. Dies ist eine Voraussetzung um spätere Ersatzansprüche geltend zu machen. In den meisten Fällen kann zudem vor Ort Abhilfe geschaffen werden. Ihre Reklamation und die Bestätigung der TCTT-Reiseleitung, der TCTT-Vertretung oder des Leistungsträgers ist spätestens innert 14 Tagen nach Beendigung der vereinbarten Reise mit eingeschriebenem Brief bei Ihrem Reisebüro oder direkt bei TCTT einzureichen. Werden diese Bedingungen nicht eingehalten, erlischt jeglicher Schadenersatzanspruch.

10. Ausschluss von ReiseteilnehmerInnen von der Reise
Bei TCTT-Gruppenreisen ist das Zusammensein meistens sehr intensiv. Aus diesem Grund müssen wir uns vorbehalten, einzelne TeilnehmerInnen vor oder während der Reise abzuweisen oder auszuschliessen, wenn ernsthafte Bedenken bestehen, dass negative Auswirkungen auf die Gruppe entstehen können, die Gruppe gestört oder sogar gefährdet wird. Das gleiche Recht behalten wir uns vor, wenn der Programmverlauf gestört wird. Wird jemand vor der Reise ausgeschlossen, so erhebt TCTT die unter Ziffer 5 genannten Annullationskosten. Wird jemand während der Reise ausgeschlossen, kann TCTT keine Rückerstattung vornehmen.

11. Ombudsmann
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollte der Kunde an den unabhängigen Ombudsmann für das Reisegewerbe gelangen. Der Ombudsmann ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen eine für beide Parteien faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.
Adresse: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche Postfach, 4601 Olten

12. Reisegarantie
TCTT hat gemäss Pauschalreisegesetz eine Kunden-geldabsicherung. TCTT ist Mitglied des Garantiefonds der Schweizer Reisebranche.

13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Verjährung

Zwischen TCTT und der/dem Teilnehmer/in ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Für jede Streitigkeit zwischen TCTT und der Teilnehmer/in ist ausschliesslich Zürich Gerichtsstand. Alle Forderungen und Schadensersatzansprüche verjähren nach einem Jahr.


Ersetzt alle vorherigen Ausgaben, September 2009

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